Taleb A.: Erst Terrordrohung, dann politisches Asyl laut Grundgesetz

Seit dem Jahr 2013 hatten sich die Ausfälle des Attentäters von Magdeburg Taleb A. so weit ins Monströse ausgewachsen, dass er mit Terroranschlägen mit hunderten Opfer drohte, sobald ihm etwas vom Staat oder anderen verweigert wurde. Drei Jahre später bekam er trotzdem politisches Asyl. Wo war die Gefährderanalyse?

picture alliance / Eibner-Pressefoto, ROPI - Collage: TE

Hätte der Anschlag von Magdeburg verhindert werden können? Wahrscheinlich ja, wenn wir in Deutschland ein stärker präventives Sicherheitsverständnis hätten. Denn das scheint in der Tat zu fehlen. Wenn irgendwo etwas passiert, wird darum gerne laut nach neuen „Maßnahmen“ gerufen, die das Übel angeblich besiegen und die Gefahr das nächste Mal bannen sollen. Aber beim nächsten Mal sieht die Gefahr vielleicht ganz anders aus. Was fehlt, ist eine umfassende, ganzheitliche Sicht auf unsere Gefahrenlage, die über den Einzelfall hinausblickt. Außerdem wohl ein Sicherheitsnetz, das Einzelfälle wie Taleb A. auffängt und entweder in geordnete Bahnen leitet oder der zuführt – denn auch das wäre irgendwann zwischen 2006 und 2024 vielleicht möglich gewesen. Beobachter aus den Herkunftsländern meinen ohnehin des öfteren, dass wir zu viele Personen aufnehmen, die in ihren Ländern entweder im Gefängnis oder in einer Psychiatrie säßen.

 

Am 20. Dezember jährte sich übrigens zum 40. Mal die Urteilsverkündung im Fall Gert Uwe Postel. Der falsche Arzt und Psychiater hat in den Achtzigerjahren für einiges Aufsehen gesorgt, weil er ohne jede Berufsausbildung, aber dafür mit gefälschten Dokumenten als stellvertretender Amtsarzt in Flensburg und später noch ab 1995 als Oberarzt einer Psychiatrischen Klinik bei Leipzig wirken konnte – trotz seiner Verurteilung in Schleswig-Holstein –, dort war er sogar für höhere Ämter im Gespräch. Werfen die neuen Geschehnisse um den Magdeburger Attentäter Taleb A. ein neues Licht auf dieselben Zustände in der deutschen Ärzteschaft?

Der später approbierte Psychiater Taleb A. reiste im März 2006 nach Deutschland ein, „regulär mit Visum und Reisepass“. Sein Medizinstudium hatte er angeblich in Saudi-Arabien abgeschlossen. In welchem Bundesland er sich zunächst aufhielt, bleibt allerdings unklar. Ab Mitte Mai 2009 war A. dann zuerst in Düsseldorf, dann in Bochum gemeldet. Im November 2009 veröffentlichte er laut Focus eine medizinische Hypothese mit dem Titel „Eine Störung des Hörvermögens der eigenen Stimme kann nicht nur Stottern, sondern auch Depressionen verursachen“.

Taleb A. drohte mehrfach Terroranschläge mit hunderten Verletzten an

Seit August 2009 lebte Taleb A. dank einer Duldung in Deutschland – das heißt, er hatte seinen legalen Aufenthaltsstatus durch ein Visum verloren und war eigentlich ausreisepflichtig, wäre da nicht die Duldung gewesen. Im selben Jahr kam er erneut zu einer Aufenthaltserlaubnis. Kontakte unterhielt A. außerdem zur muslimischen Gemeinschaft in Hamburg und zur Medizinischen Hochschule Hannover, wo er mit einem anderen Arzt eine Hypothese mit dem Titel „Der Beitrag von Muskel- und Hörpathologien zur Symptomatologie von Autismus“ veröffentlichte. Gegen die MHH erhob er damals gewisse Vorwürfe (die unklar bleiben), die aber durch die Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis und externe Gutachter entkräftet wurden.

Von 2011 bis 2016 lebte er in Mecklenburg-Vorpommern und machte in Stralsund Teile seiner Facharztausbildung, obwohl sein Studienende damals schon mindestens fünf Jahre zurücklag. Zudem wurden Teile seiner Ausbildung dort nicht anerkannt, weshalb er Drohungen aussprach. Gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern drohte er mit einer Tat, die internationale Beachtung finden werde und verwies angeblich auf den Anschlag beim Boston-Marathon vom 15. April 2013, als zwei in Rucksäcken versteckte Sprengsätze auf der Zielgeraden des Marathons explodierten. Drei Menschen wurden damals getötet und 264 verletzt. Täter waren die Brüder Dschochar und Tamerlan Zarnajew, die tschetschenischer Abstammung waren und mit ihrer Familie 2002 in die USA gekommen waren, um dort Asyl zu beantragen. Das FBI war schon im März 2011 vom russischen Inlandsgeheimdienst FSB informiert worden, dass einer der Brüder als „Anhänger eines radikalen Islam“ zu gelten habe.

Wie Welt berichtet, beantragte Taleb A. im Januar 2014 Hilfe zum Lebensunterhalt in Stralsund und drohte für den Fall, dass die Behörde ihm das verweigert, wiederum mit Handlungen, die internationale Beachtung bekommen würden, oder wahlweise mit Selbstmord. Die Polizei führte eine Gefärderansprache durch und teilte A. mit, dass man „einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde“. Im Mai 2015 folgte die nächste Beleidigung in einem Schreiben an die Justiz. A.s Vorwurf: Seine Rostocker Richter in einer Verhandlung von 2013 seien Rassisten gewesen. Taleb A. drohte, sich eine Waffe zu besorgen und „Rache an den Richtern“ zu nehmen. Außerdem soll A. gesagt haben, das Grundgesetz sei grundsätzlich ausländerfeindlich.

… und bekam politisches Asyl nach Artikel 16 GG

2016 stellte Taleb A. erneut einen Asylantrag. Er wohnte zu diesem Zeitpunkt schon in Halberstadt. Wie ein Getriebener scheint sich A. nach jedem Ausraster oder Fehltritt einen neuen Wohnort gesucht zu haben. Und er bekam auch tatsächlich politisches Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes – also nicht Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention wie viele Asylbewerber. Reichen mithin Beleidigungen der deutschen Justiz und Anschlagsdrohungen aus, um einen individuellen Anspruch auf politischen Schutz zu untermauern?

Wenn Taleb A. noch irgendeine Bestätigung für seinen politischen „Aktivismus“ gebraucht hatte, dann war es diese: Er wurde verfolgt von seinem Heimatland Saudi-Arabien, in seinem Kopf möglicherweise auch vom deutschen Staat. Taleb A. begann auf Twitter (heute X) aktiv zu werden. Schon 2019 hatte er sich in dem bekannten FAZ-Interview als „Fluchthelfer“ zugunsten saudischer Frauen profilieren dürfen.

Seit März 2020 arbeitete Taleb A. schließlich im Maßregelvollzug Bernburg und sollte dort unter anderem Suchtkranke therapieren. Er war allerdings vor allem als „Dr. Google“ bekannt, weil er vor der Diagnose regelmäßig im Internet nachschauen musste, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. Angeblich wusste A. auch nicht was eine Thrombose ist. „Als er mir die Corona-Spritze verabreichte, stach er sich dabei selbst in den Finger“, berichtet einer seiner Patienten. „Und in der Gruppen-Therapie erzählte er uns, mit welchen Tricks man Spielautomaten manipulieren kann.“ Das wäre noch nicht kriminell, aber vielleicht merkwürdig. Die Gerüchte sind auch nicht ausgeräumt, dass Taleb A. selbst an einer rauschgiftsüchtig war. Taleb A. hielt es für gut, wenn Araber Alkohol trinken, riet aber von Honig bei Suchtkrankheiten ab.

Das Problem: Krethi und Plethi bekommen Schutz

Gespräche mit Mitarbeitern hat er tunlichst vermieden, bei Visiten mit „Kollegen“ geschwiegen. Im Salus-Fachklinikum, wo er anfangs auch praktizierte, soll A. mehrfach Medikamente verschrieben haben, die für die Patienten tödlich hätten enden können. Schwestern konnten damals das Schlimmste verhindern. Danach durfte A. dort nicht mehr zum Dienst antreten, doch im Maßregelvollzug durfte er weiter tätig bleiben.

Taleb A. rastete immer wieder im Zusammenhang mit deutschen Behörden aus. Zuletzt geschah das im Zuge einer Verleumdungsklage der „Säkularen Flüchtlingshilfe“ gegen Taleb A. im Sommer 2023. Vor Gericht bekam Taleb A. einen Tobsuchtsanfall, angeblich wolle er Europa vor der Islamisierung retten, und dazu seien die deutschen Gerichte nicht in der Lage. Er hat nun offenbar sein Bestes zur „Rettung“ Europas getan. Der blutige Anschlag vom Freitag diente tatsächlich aber leider keinem anderen Ziel als dem Ausleben seiner Profilneurose und seines offenkundigen Hasses auf Deutschland und die Deutschen.

Haben wir also genug Sicherheit? Jedenfalls nicht weniger als vor drei Tagen – auch nicht mehr. Um unseren Sicherheitsgrad zu ändern, müsste man an der Politik ganz grundsätzlich etwas drehen, worauf vielleicht nicht jede Phoenix-Moderatorin gleich kommt. Zur besseren Sicherheit würde natürlich zuerst gehören, dass nicht Krethi und Plethi hier ohne guten Grund „Asyl“ oder politischen Schutz bekommen kann, obwohl es sich dabei nicht sicher um schützenswerte Individuen handelt.

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